Regelmäßige Funktionskontrolle und Inaugenscheinnahme von allen Aufzugsanlagen
Der Betreiber muss seine Aufzugsanlage, zusätzlich zu den Wartungsintervallen vom zuständigen Servicebetrieb, regelmäßig einer Funktionskontrolle und Inaugenscheinnahme unterziehen, unter anderem; Prüfung Notruf, Bündigkeit in den Etagen, Beleuchtung im Fahrkorb usw. Die Häufigkeit bzw. den Zeitraum legt der Betreiber (Arbeitgeber) fest.
Eine Hilfestellung kann ggf. die TRBS 3121 geben. Der Richtwert für die regelmäßige Inaugenscheinnahme / Funktionskontrolle ist wöchentlich.
Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Inaugenscheinnahme / Funktionskontrolle für alle Aufzugsanlagen gemäß der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), TRBS 3121, TRBS 2181
(Technische Regeln für Betriebssicherheit) sowie der DIN EN 13015.
Aufzugkontrolle.de bietet Ihnen für jede Aufzugsanlage;
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