AuFZUGKONTROLLE.de 

SÜSS CONTROL 

Aufzugswärter / Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 / 2181.

Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet.

Wir übernehmen für Sie als unabhängiges Serviceunternehmen für Aufzugsanlagen den wöchentlichen Aufzugswärterdienst an jeder Aufzugsanlage.

Sofern der Zeitraum zur Durchführung vom Aufzugwärterdienst an den Nutzungsgrad der jeweiligen Aufzugsanlage angepasst werden soll, stehen wir Ihnen für eine unabhängige Beurteilung jederzeit gern zur Verfügung.

  

Wir führen den regelmäßigen Aufzugwärterdienst gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der BetrSichV sowie der TRBS 3121 / 2181 durch.   

 

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