Wir arbeiten direkt vor Ort an Ihrer Aufzugsanlage. Unser Sitz ist Brandenburg an der Havel, im Einsatz sind wir unter anderem in Berlin und im Land Brandenburg.
Häufige Fragen zum Aufzugswärter
Antworten auf die Fragen, die Betreiber uns am häufigsten stellen – zum Aufzugswärter (oft auch Aufzugwärter geschrieben) und zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen.
Was macht ein Aufzugswärter?
Der Aufzugswärter kontrolliert die Aufzugsanlage im laufenden Betrieb. Dazu gehören die regelmäßige Inaugenscheinnahme und die Funktionskontrolle, unter anderem die Prüfung des Notrufsystems, die Kontrolle der Haltegenauigkeit in den Etagen, die Überprüfung der Beleuchtung im Fahrkorb sowie eine allgemeine Sicht- und Funktionsprüfung.
Ist Aufzugswärter dasselbe wie beauftragte Person für Aufzugsanlagen?
Ja. Der früher gebräuchliche Begriff Aufzugswärter wird heute als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Die TRBS 3121 führt beide Bezeichnungen nebeneinander. Gemeint ist dieselbe Rolle: die vom Betreiber beauftragte Person, die die Aufzugsanlage regelmäßig kontrolliert.
Was ist der Unterschied zwischen beauftragter und befähigter Person?
Die beauftragte Person führt die regelmäßigen Kontrollen im laufenden Betrieb durch; das konkretisiert die TRBS 3121. Befähigte Person ist ein Begriff der Betriebssicherheitsverordnung für Personen mit besonderer Fachkunde, die bestimmte Prüfungen an Arbeitsmitteln durchführen dürfen. Die prüfpflichtigen Prüfungen an Aufzugsanlagen selbst übernimmt eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Wie oft muss ein Aufzug kontrolliert werden?
Die Häufigkeit legt der Betreiber fest. Die TRBS 3121 gibt bewusst kein festes Intervall vor, sondern formuliert: Der Zeitabstand richtet sich nach Art und Umfang der Verwendung einer Aufzugsanlage. Ein stark genutzter Aufzug im Publikumsverkehr braucht damit kürzere Abstände als eine selten genutzte Anlage. Gerne unterstützen wir Sie mit einer unabhängigen Beurteilung bei der Festlegung eines geeigneten Intervalls.
Kann man den Aufzugswärter extern beauftragen?
Ja. Viele Betreiber übertragen diese Aufgabe an externe, unabhängige Dienstleister. SÜSS Control übernimmt den Aufzugswärterdienst an Aufzugsanlagen aller Fabrikate und Bauarten, unabhängig vom Hersteller. Die Verantwortung als Betreiber bleibt dabei bei Ihnen.
