Wir arbeiten direkt vor Ort an Ihrer Aufzugsanlage. Unser Sitz ist Brandenburg an der Havel, im Einsatz sind wir unter anderem in Berlin und im Land Brandenburg.
Häufige Fragen zur Aufzugskontrolle
Antworten auf die Fragen, die Betreiber uns zur regelmäßigen Aufzugskontrolle am häufigsten stellen – Umfang, Abgrenzung zum Aufzugswärterdienst und zur Wartung.
Was umfasst die Aufzugskontrolle von SÜSS Control?
Die monatliche Aufzugskontrolle umfasst eine vollständige Fahrt in Auf- und Abwärtsrichtung zur Beurteilung der Fahreigenschaften, die Erkennung von Veränderungen oder Beschädigungen an der Anlage sowie die Funktionskontrolle und Sichtprüfung der vorhandenen Hilfsmittel wie Notentriegelung, Notablasseinrichtung und Rückholsteuerung.
Was ist der Unterschied zwischen Aufzugswärterdienst und Aufzugskontrolle?
Der Aufzugswärterdienst ist die regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle im laufenden Betrieb; sie erfüllt die Betreiberpflicht nach BetrSichV. Die Aufzugskontrolle ist eine darüber hinausgehende, vertiefte Kontrolle und erfolgt unabhängig davon, wann der Aufzugswärterdienst stattgefunden hat. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung für höhere Ansprüche an die Betriebssicherheit.
Wer führt die Aufzugskontrolle durch?
Eine erfahrene Fachkraft von SÜSS Control. Wir arbeiten herstellerunabhängig und sind an Aufzugsanlagen aller Fabrikate und Bauarten im Einsatz – die Bewertung erfolgt dadurch objektiv und neutral. Nicht zu verwechseln mit den prüfpflichtigen Prüfungen an Aufzugsanlagen: Die übernimmt eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Ersetzt die Wartung die regelmäßige Kontrolle?
Die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle bleibt in jedem Fall beim Betreiber und wird durch einen Wartungsvertrag nicht aufgehoben. Die TRBS 3121 lässt aber zu, dass die Kontrollen bei Einsatz eines Ferndiagnosesystems teilweise oder vollständig durch dieses System übernommen werden. Dann muss nachgewiesen werden, welche Aufgaben das System oder die regelmäßige Instandhaltung übernimmt.
