Aufzugkontrolle durch beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß
BetrSichV-TRBS 3121-TRBS 2181-DIN EN 13015
Für die höchsten Ansprüche an eine Aufzugsanlage, bieten wir Ihnen die Aufzugkontrolle.
Die Aufzugkontrolle wird einmal im Monat von einem unserer Sachkundigen durchgeführt. Dabei ist es irrelevant, an welchem Tag die beauftragte Person / Aufzugwärter die Inaugenscheinnahme / Funktionskontrolle an der Aufzugsanlage durchgeführt hat.
Eine Aufzugkontrolle umfasst unter anderem die nachstehenden Prüfpunkte :
- Vollständige Fahrt in Auf- und Abwärtsrichtung der Aufzugsanlage, zur Prüfung und Erkennung von Veränderungen der Fahreigenschaften oder Beschädigungen an der Aufzugsanlage.
- Funktionskontrolle und Sichtprüfung aller notwendigen Hilfsmittel, unter anderem Notentriegelung, Notablasseinrichtung, Rückholsteuerung, Bremslüfthebel, Handräder, Seilzüge und Seilklemmen etc., welche für eine notwendige Personenbefreiung eingesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit gern auf Anfrage.
Aufzugkontrolle.de