Aufzugswärter

Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121

Was ist ein Aufzugswärter?

Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet.

Diese Person ist verantwortlich für die regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle von Aufzugsanlagen im laufenden Betrieb.

Aufzugswärterdienst von SÜSS Control: Hinweisschild Inspektionsdienst, Not-Halt-Taster und Funktionskontrolle am Aufzugstriebwerk

Unsere Leistung als Aufzugswärter

Als unabhängiges Serviceunternehmen übernehmen wir für Sie den regelmäßigen Aufzugswärterdienst – an allen Aufzugsanlagen, unabhängig von Fabrikat oder Bauart.

Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen

Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen

Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Aufzugsanlage

Regelmäßige Inaugenscheinnahme

Der Betreiber ist verpflichtet, seine Aufzugsanlage zusätzlich zur Wartung regelmäßig zu kontrollieren.

Die Funktionskontrolle und Inaugenscheinnahme umfasst unter anderem:

Prüfung des Notrufsystems
Kontrolle der Bündigkeit in den Etagen
Überprüfung der Beleuchtung im Fahrkorb
Allgemeine Sicht- und Funktionsprüfung

Anpassung der Prüfintervalle

Die Häufigkeit der Kontrollen kann je nach Nutzungsgrad der Aufzugsanlage angepasst werden.

Gerne unterstützen wir Sie mit einer unabhängigen Beurteilung zur Festlegung des geeigneten Prüfintervalls.

SÜSS Control

Seit 1979 steht SÜSS Control für Erfahrung und Kompetenz in der Aufzugstechnik. Wir unterstützen Betreiber beim sicheren und gesetzeskonformen Betrieb ihrer Aufzugsanlagen.

Regelwerke und Grundlagen

Die Durchführung erfolgt in Anlehnung an die einschlägigen Regelwerke:

Wir arbeiten direkt vor Ort an Ihrer Aufzugsanlage. Unser Sitz ist Brandenburg an der Havel, im Einsatz sind wir unter anderem in Berlin und im Land Brandenburg.

Häufige Fragen zum Aufzugswärter

Antworten auf die Fragen, die Betreiber uns am häufigsten stellen – zum Aufzugswärter (oft auch Aufzugwärter geschrieben) und zur beauftragten Person für Aufzugsanlagen.

Was macht ein Aufzugswärter?

Der Aufzugswärter kontrolliert die Aufzugsanlage im laufenden Betrieb. Dazu gehören die regelmäßige Inaugenscheinnahme und die Funktionskontrolle, unter anderem die Prüfung des Notrufsystems, die Kontrolle der Haltegenauigkeit in den Etagen, die Überprüfung der Beleuchtung im Fahrkorb sowie eine allgemeine Sicht- und Funktionsprüfung.

Ist Aufzugswärter dasselbe wie beauftragte Person für Aufzugsanlagen?

Ja. Der früher gebräuchliche Begriff Aufzugswärter wird heute als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Die TRBS 3121 führt beide Bezeichnungen nebeneinander. Gemeint ist dieselbe Rolle: die vom Betreiber beauftragte Person, die die Aufzugsanlage regelmäßig kontrolliert.

Was ist der Unterschied zwischen beauftragter und befähigter Person?

Die beauftragte Person führt die regelmäßigen Kontrollen im laufenden Betrieb durch; das konkretisiert die TRBS 3121. Befähigte Person ist ein Begriff der Betriebssicherheitsverordnung für Personen mit besonderer Fachkunde, die bestimmte Prüfungen an Arbeitsmitteln durchführen dürfen. Die prüfpflichtigen Prüfungen an Aufzugsanlagen selbst übernimmt eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Wie oft muss ein Aufzug kontrolliert werden?

Die Häufigkeit legt der Betreiber fest. Die TRBS 3121 gibt bewusst kein festes Intervall vor, sondern formuliert: Der Zeitabstand richtet sich nach Art und Umfang der Verwendung einer Aufzugsanlage. Ein stark genutzter Aufzug im Publikumsverkehr braucht damit kürzere Abstände als eine selten genutzte Anlage. Gerne unterstützen wir Sie mit einer unabhängigen Beurteilung bei der Festlegung eines geeigneten Intervalls.

Kann man den Aufzugswärter extern beauftragen?

Ja. Viele Betreiber übertragen diese Aufgabe an externe, unabhängige Dienstleister. SÜSS Control übernimmt den Aufzugswärterdienst an Aufzugsanlagen aller Fabrikate und Bauarten, unabhängig vom Hersteller. Die Verantwortung als Betreiber bleibt dabei bei Ihnen.