Aufzugswärter
Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 / 2181
Was ist ein Aufzugswärter?
Der ehemalige Aufzugswärter wird heute als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet.
Diese Person ist verantwortlich für die regelmäßige Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle von Aufzugsanlagen im laufenden Betrieb.
Unsere Leistung als Aufzugswärter
Als unabhängiges Serviceunternehmen übernehmen wir für Sie den regelmäßigen Aufzugswärterdienst – an allen Aufzugsanlagen, unabhängig von Fabrikat oder Bauart.
Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen
Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Aufzugsanlage
Regelmäßige Inaugenscheinnahme
Der Betreiber ist verpflichtet, seine Aufzugsanlage zusätzlich zur Wartung regelmäßig zu kontrollieren.
Die Funktionskontrolle und Inaugenscheinnahme umfasst unter anderem:
Prüfung des Notrufsystems
Kontrolle der Bündigkeit in den Etagen
Überprüfung der Beleuchtung im Fahrkorb
Allgemeine Sicht- und Funktionsprüfung
Anpassung der Prüfintervalle
Die Häufigkeit der Kontrollen kann je nach Nutzungsgrad der Aufzugsanlage angepasst werden.
Gerne unterstützen wir Sie mit einer unabhängigen Beurteilung zur Festlegung des geeigneten Prüfintervalls.
SÜSS Control
Seit 1979 steht SÜSS Control für Erfahrung und Kompetenz in der Aufzugstechnik. Wir unterstützen Betreiber beim sicheren und gesetzeskonformen Betrieb ihrer Aufzugsanlagen.
Rechtliche Grundlagen
Die Durchführung erfolgt gemäß den aktuell gültigen Vorschriften:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 3121 / 2181
- DIN EN 13015
